Grundschule Gaimersheim

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Mein Kind kommt in die Schule

Sehr geehrte Eltern,

auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen für unsere Schulanfänger 2023, die wir auch regelmäßig aktualisieren.

Informationen vom 1. Elternabend am 14. Juni

 

Terminübersicht

08.02.2023

Informationsabend für die Eltern unserer künftigen Schulanfänger um 19:00 Uhr in der Aula der Grundschule Gaimersheim

Themen:

  • Kriterien zur Schulfähigkeit
  • Entscheidungshilfen bei Korridorkindern
  • Vorstellung des Ganztagsklassenkonzepts und der Mittagsbetreuungsangebote
 

20.03.2023

Schulanmeldung mit Schulspiel

Alle Kindergartenkinder, die vor dem 01.10.2017 geboren sind, müssen am Schulspiel teilnehmen. 

bis 31.03.2023

schriftliche Rückmeldung zum Einschulungskorridor

Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 01.07. bis 30.09. geboren ist, können Sie entscheiden, ob die Einschulung Ihres Kindes um ein Jahr verschoben werden soll.

Richtlinien der Schulpflicht (gemäß Art. 37 BayEUG)

  • Schulpflicht:
    besteht für alle Kinder, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden oder bereits einmal zurückgestellt wurden.
  • Entscheidung durch Elternwille:
    Der Elternwille entscheidet bei Kindern, die im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September sechs Jahre alt werden, d.h. ob die Einschulung zum regulären Zeitpunkt erfolgt oder um ein Jahr verschoben werden soll. Das Anmelde- und Einschulungsverfahren wird regulär durchlaufen mit anschließender Beratung durch die Schule.
  • auf Antrag schulpflichtig:
    Auf Antrag werden Kinder, die bis zum 31. Dezember sechs Jahre alt werden schulpflichtig. Empfohlen wird eine Beratung durch die Schulpsychologin.
    Kinder, die erst im Januar oder später das sechste Lebensjahr erreichen, benötigen zur Teilnahme am Einschulungsverfahren ein schulpsychologisches Gutachten.

Was benötigen Sie zur Schulanmeldung?

Bitte reichen Sie neben dem Anmeldeformular folgende Unterlagen mit ein:

  • Kopie der Geburtsurkunde
  • ggf. Bescheid über Sorgerecht / Alleinsorgemitteilung (vom Jugendamt)
  • Masernschutz-Nachweis (erhalten Sie bei der Schuleingangsuntersuchung vom Gesundheitsamt)
  • Bescheinigung über durchgeführte Schuleingangsuntersuchung (vom Gesundheitsamt)
  • Informationsbogen für die Grundschule (vom Kindergarten)

Sie wollen Ihr Kind zur Mittagsbetreuung, im Hort oder für die Ganztagklasse anmelden?

  • Anmeldungen sind bis zum 10.3.2023 möglich.
  • Aufnahmeantrag für das Schuljahr 2023/2024