Grundschule Gaimersheim

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Aktuelles

Erweiterte Maskenpflicht und Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen

Seit dem 8. November 2021 gelten an allen bayerischen Schulen bis auf Weiteres folgende Regelungen:

  • Für alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte gilt im Unterricht, während der Mittagsbetreuung und bei Schulveranstaltungen eine allgemeine Maskenpflicht. Die Maskenpflicht besteht auch am Sitzplatz, auch wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Schülerinnen und Schülern eingehalten werden kann.
  • Auf dem Pausenhof und im Freien muss weiterhin keine Maske getragen werden.

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist wie bisher eine Alltags- oder Community-Maske ausreichend, das Tragen einer OP-Maske wird jedoch empfohlen.

Bitte geben Sie Ihrem Kind auch Wechselmasken in einem verschlossenen Beutel mit!

 

Beim Auftreten von Krankheits- oder Erkältungssymptomen bei Ihrem Kind, beachten Sie bitte das aktuelle Merkblatt zum Umgang damit (siehe Anlage).  

Angesichts der rapide gestiegenen Inzidenzwerte ist die Einhaltung der Vorgaben besonders wichtig.